Sollten Sie sich nach eingehender Beratung entscheiden, Ihren Führerschein bei uns zu machen, müssen Sie persönlich zu uns in die Fahrschule kommen.
Wir informieren Sie gerne über den gesamten Ablauf. Bei dieser Gelegenheit werden Sie meist auch Ihren Fahrlehrer(in) kennenlernen.
Sie können auch unverbindlich und kostenfrei an einer Schnupperstunde (Theorie) teilnehmen.
Bevor Sie die Prüfungen absolvieren können bzw. dürfen, muss von Ihnen persönlich ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt
werden:- Notwendige Unterlagen:
- aktuelles Passbild (ohne Kopfbedeckung!)
- aktueller Sehtest (Optiker/Augenarzt)
- Ausbildungsvertrag der Fahrschule
- Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen (bei Ersterwerb)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Wo muss der Antrag gestellt werden?
Im
Kreisverwaltungsreferat (Abteilung Führerscheine).
Eichstätter Straße 2 (3. Stock)
Mo. + Fr.: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.: 10:00 Uhr - 18:30 Uhr
Do.: 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwochs geschlossen
- Was kostet die Antragsstellung?
43,40 Euro
(Für vorläufige Führerscheine oder mehrere Führerscheine zu unterschiedlichen Klassen können weitere Gebühren anfallen.)
Die Bearbeitungsdauer für den Antrag kann bis zu 8 Wochen dauern.
Erst dann, wenn der Prüfauftrag vorliegt, kann die theoretische und danach die praktische Prüfung abgelegt werden!
Sie können die theoretische und praktische Ausbildung sofort nach Anmeldung in der Fahrschule beginnen.
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