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Sie dürfen nach Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Deutschland mit Ihrem
nationalen Führerschein ein halbes Jahr lang fahren. Danach benötigen Sie
einen deutschen Führerschein. Für die Umschreibung haben Sie drei Jahre
Zeit.
Ob Ihr nationaler Führerschein einfach gegen einen deutschen eingetauscht
wird, ob Sie eine theoretische oder eine praktische Prüfung ablegen oder
die gesamte Ausbildung durchlaufen müssen hängt davon ab, in welchem Land
Sie Ihren Führerschein erworben haben.
Die Antragstellung erfolgt beim Kreisverwaltungsreferat München,
Eichstätter Str. 2, oder bei der Führerscheinstelle Ihres Landratsamtes.
Die Bearbeitungszeit kann 4 – 8 Wochen dauern.
Die theoretische Prüfung kann in vielen Sprachen oder mit Dolmetscher
abgelegt werden. Entsprechendes Lernmaterial kann in Ihrer Fahrschule
bestellt werden. Zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung können Sie
Übungsstunden mit uns vereinbaren.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.
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