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Fahrschule Andreas Benja Allach

Führerschein ab 17 (begleitetes Fahren)



- Beginn der Ausbildung: mit 16 1/2 Jahren, Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres
- Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres

Nach Bestehen der praktischen Prüfung wird eine Prüfbescheinigung erteilt, die als Führerschein gilt und mitzuführen ist. Die Begleiter müssen darin aufgeführt werden.

Die Fahrerlaubnis gilt NUR (!) in Deutschland und Österreich.

Erst mit Erreichen des 18. Lebensjahres darf ohne Begleitung gefahren werden, wenn der Kartenführerschein, der auf Antrag erteil wird, ausgehändigt ist.

Die Fahrerlaubnis der Klassen M, L und S ist Bestandteil des "Führerscheins ab 17". Eine Begleitperson ist hier nicht erforderlich.

Für Personen, die sich nicht an die vorgeschriebenen Regelungen halten, wird ein Bußgeld fällig und die Fahrerlaubnis kann entzogen werden.

Anforderungen für die Begleitperson:

Mindestalter:
Fahrerlaubnisbesitz:

Punktezahl im Verkehrszentralregister:
Promillezahl:
30 Jahre
mindestens 5 Jahre
(ohne Unterbrechung)
maximal 3
unter 0,5
 
Nützliche Links:
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